Vermögenswirksame Leistungen:

In Deutschland sind ca. 34 Mio. Arbeitnehmer VL berechtigt, das bedeutet sie haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Doch derzeit werden nur ca. 16 Mio VL Verträge gespart. Informieren Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten die sich mit einem VL Sparplan ergeben, ansonsten verschenken Sie bares Geld.

Was sind eigentlich Vermögenswirksame Leistungen (VL oder auch VWL)?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers. In der Regel liegen diese Beträge zwischen 6,- Euro und 40,− Euro monatlich.

Mit dem 5. Vermögensbildungsgesetz wurde bereits im Jahre 1965 der Grundstein zur Förderung von Arbeitnehmern gelegt. Arbeitnehmer sollten vom Arbeitgeber bei dem Kapitalaufbau unterstützt werden. Letztere größere Änderungen am Gesetz fanden 1994 statt.

Vermögenswirksame Leistungen können in Verträgen mit Arbeitnehmern, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen oder in bindenden vereinbart werden. Das Ziel wurde klar definiert, es können nur bestimmte Sparformen eingesetzt werden.

Der Arbeitnehmer kann  z. B. über den Tarifvertrag zusätzliche Lohnleistungen in Form von Vermögenswirksamen Leistungen erhalten.

Es kann also jeder VL sparen, unabhängig vom Einkommen. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen direkt an den Anbieter des Sparvertrages überweist.

Zusätzlich können Arbeitnehmer eine staatliche Zulage nutzen, vorausgesetzt sie übertreffen nicht bestimmte Einkommensgrenzen.

VL Verträge laufen 7 Jahre

Grundsätzlich soll ein VL Vertrag 7 Jahre laufen, wovon er 6 Jahre bespart wird. Das 7 Jahr ist das sogenannte Sperrjahr, auch Sperrfrist genannt.

In dieser Zeit können Verträge nicht gekündigt werden ohne die ggf. bestehenden Ansprüche auf staatliche Zulagen zu verlieren.

Der Sparvertrag unterliegt einer gesetzlichen Festlegungsfrist von 7 Jahren, die am 1. Januar des Kalenderjahres beginnt.

Bsp.: Ein Vertrag der im August 2010 eröffnet wurde, muss bis Juli 2016 angespart werden und dann bis 31.12.2016 ruhen. Die Sperrzeit beträgt in diesem Beispiel nur 4 Monate. Ab dem 01.01.2017 können Sie dann über das Guthaben förderunschädlich verfügen.