Die Einkommensgrenzen für die staatlichen Zulagen
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttolohn gleichzusetzen, hier haben wir Ihnen eine Tabelle erstellt wie sich (Stand 2012) der Bruttolohn ca. auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt.
Verheiratet – zwei Arbeitnehmer 40.000,- €
Familienstand | Zu versteuerndes Einkommen p.a. | Einkommensgrenzen p.a. in Euro ca. brutto* |
---|---|---|
Alleinstehend | 20.000,- € | |
Keine Kinder | 23.000,- € | |
Ein Kind | 26.504,- € | |
Zwei Kinder | 30.008,- € | |
Verheiratet – ein Arbeitnehmer | 40.000,- € | |
Keine Kinder | 45.000,- € | |
Ein Kind | 52.008,- € | |
Zwei Kinder | 59.016,- € | |
Verheiratet – ein Arbeitnehmer | 40.000,- € | |
Keine Kinder | 46.000,- € | |
Ein Kind | 53.008,- € | |
Zwei Kinder | 60.016,- € |
* Bei der Ermittlung der Einkommensgrenzen wurden die AN-Pauschbeträge sowie die Vorsorgepauschalen berücksichtigt und sind als Richtwerte zu verstehen. Die exakte Höhe hängt von der persönlichen Situation ab. Es handelt sich um Richtwerte ohne Gewähr. Ggf. sollte ein Steuerberater befragt werden.
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen und zu erhalten, muss die Anlage VL der jährlichen Einkommensteuererklärung beigefügt werden. Sie bekommen diese Im Regelfall durch die Depotbank oder Bausparkasse nach Ablauf eines Jahres zugeschickt. Liegt die Anlage für das VL sparen nicht vor, sollte sie bei der Depotbank oder der Bausparkasse angefordert werden. Ansonsten kann die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht berücksichtigt werden.
Den Antrag müssen Sie jeweils spätestens vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres stellen. Für 2013 stellen Sie zum Beispiel Ihren Antrag bis spätestens Ende 2017 (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO). Eine evtl. fließende Zulage wird am Ende der Laufzeit des Vertrages für die gesamte Laufzeit eingezahlt. Für jedes berechtigte Jahr (das auch korrekt beantragt wurde) werden die Zulagen als eine Summe in den Vertrag eingezahlt.