Durch vermögenswirksame Leistungen zum kleinen Vermögen?
Hier gibt`s Geld geschenkt!

Nicht alle Arbeitnehmer schöpfen das Sparpotential voll aus, welches ihnen Arbeitgeber und Staat bieten. Oft vernachlässigt werden die vermögenswirksamen Leistungen – verschenktes Geld…

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen – auch bekannt als VL oder VwL – sollen Arbeitnehmer dabei unterstützen, ein kleines Vermögen über mehrere Jahre zu ersparen. Dazu können Arbeitnehmer und Auszubildende, aber auch Beamte, Richter oder Soldaten zwischen 6,95 Euro und 40 Euro im Monat vom Arbeitgeber erhalten. Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, weshalb die genaue Höhe von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig ist. Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch den VL-Vertrag ab, so muss der Arbeitgeber den zugesagten Betrag in das vereinbarte Anlagekonto einzahlen. Hierbei können Sparer sowohl in neue als auch in bereits bestehende Verträge einzahlen lassen: die laufende Baufinanzierung, der Bausparvertrag, ein Banksparplan oder Aktienfondssparplan. Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre, wobei das siebte Jahr ein Ruhejahr ist.

Warum sich vermögenswirksame Leistungen lohnen

Zahlt das Unternehmen nicht den Höchstbetrag, so raten Experten zum Aufstocken des Betrags aus eigenen Mitteln. Zwar besteht hierin keine Verpflichtung für den Sparer, doch kann sich dies lohnen, wenn man dadurch Anspruch auf die staatliche Förderung erhält. Denn:
Nicht nur der Arbeitgeber hilft dem kleinen Sparer bei der Vermögensbildung, auch der Staat beteiligt sich. Wer im Hinblick auf das zu versteuernde Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, der erhält die Arbeitnehmersparzulage. Der Staat zahlt, wenn das Geld in einen VL-Fondssparplan oder Bausparplan laufen soll. Außerdem unterstützt er die Tilgung einer Baufinanzierung.

Es gibt gute Gründe das VWL Sparen vom Arbeitgeber zu nutzen

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