Sparvariante Bausparvertrag
Es wird ein klassischer Bausparvertrag abgeschlossen, der vom Arbeitgeber bedient wird.
Die staatliche Förderung muß jährlich mit der Steuererklärung beantragt werden. Ausgezahlt wird die Sparzulage erst am Ende der Sperrfrist in einer Summe (unverzinst). Das für Sie zuständige Finanzamt überweist den Betrag direkt auf Ihren Bausparvertrag.
Sparvariante Investmentsparplan
Es wird ein VL Depot bei einer Depotstelle eröffnet, der Arbeitgeber zahlt direkt in das Depot ein. Es können nur vom BVI zugelassene VL Fonds bespart werden, diese müssen eine Aktienquote von mindestens 60% haben. Somit können keine Rentenfonds oder ähnliches bespart werden.
Die staatliche Förderung muß jährlich mit der Steuererklärung beantragt werden. Ausgezahlt wird die Sparzulage erst am Ende der Sperrfrist in einer Summe (unverzinst). Das für Sie zuständige Finanzamt überweist den Betrag direkt auf Ihr VL Investmentdepot.
Nicht geförderte Sparformen, die Sie aber trotzdem abschließen können:
Sie haben Anspruch auf die VL Geldleistungen des Arbeitgebers, aber Sie haben keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage des Staates.
Sparvariante Lebensversicherung
Diese Produkte werden bei der 4free AG nicht angeboten, die Kosten sind für Kurzläufer zu hoch.
Sparvariante Bank-Prämiensparvertrag (Banksparplan)
Diese Produkte werden bei der 4free AG nicht angeboten, die derzeitige Rendite liegt zum Teil unter der Inflation.