Riester Rente – Zulagenberechtigte Personen

Derzeit haben alle Personen, die unbeschränkt der Steuerpflicht unterliegen, einen Anspruch auf staatliche Förderung bei der Riester Rente.

  • Selbstständige und Arbeitnehmer die Rentenversicherungspflichtig sind
  • Pflichtversicherte Landwirte
  • Für eine maximale Dauer von drei Jahren auch Kindererziehende
  • Riester Rente auch für Empfänger von Arbeitslosengeld
  • Krankengeldempfänger
  • Pflegepersonen die nicht erwerbsmäßig tätig sind
  • Zivil- und Wehrdienstleistende können auch die Riester Rente abschliessen
  • Pflichtversicherte Empfänger von Vorruhestandsgeld
  • Empfänger von beamtenähnlichen Versorgungen wie Richter und Soldaten
  • Anspruch auf Förderung der Riester Rente haben auch Ehepartner von geförderten Personen, wenn diese auch einen Riester Renten Vertrag abschliessen.

Riester Rente – Nicht geförderte Personenkreise

  • Selbstständige die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen
  • Versicherte die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlen
  • Altersrentner
  • Empfänger einer Erwerbsunfähigkeitsrente ohne rentenversicherungspflichtiges Einkommen
  • Sozialhilfeempfänger
  • Pflichtversicherte von berufsständischen Versorgeeinrichtungen

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