Riester Rente – Zulagenberechtigte Personen
Derzeit haben alle Personen, die unbeschränkt der Steuerpflicht unterliegen, einen Anspruch auf staatliche Förderung bei der Riester Rente.
- Selbstständige und Arbeitnehmer die Rentenversicherungspflichtig sind
- Pflichtversicherte Landwirte
- Für eine maximale Dauer von drei Jahren auch Kindererziehende
- Riester Rente auch für Empfänger von Arbeitslosengeld
- Krankengeldempfänger
- Pflegepersonen die nicht erwerbsmäßig tätig sind
- Zivil- und Wehrdienstleistende können auch die Riester Rente abschliessen
- Pflichtversicherte Empfänger von Vorruhestandsgeld
- Empfänger von beamtenähnlichen Versorgungen wie Richter und Soldaten
- Anspruch auf Förderung der Riester Rente haben auch Ehepartner von geförderten Personen, wenn diese auch einen Riester Renten Vertrag abschliessen.
Riester Rente – Nicht geförderte Personenkreise
- Selbstständige die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen
- Versicherte die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlen
- Altersrentner
- Empfänger einer Erwerbsunfähigkeitsrente ohne rentenversicherungspflichtiges Einkommen
- Sozialhilfeempfänger
- Pflichtversicherte von berufsständischen Versorgeeinrichtungen
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