Riester Rente – Staatliche Zulagen berechnen

Die Riester Renten Förderung besteht aus zwei Teilen:

  • Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. EStG
  • Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG.

Riester Rente – Altersvorsorgezulage

Die Zulage der Riester Rente setzt sich aus der Grund- und der Kinderzulage zusammen:

Zulage pro JahrGrundzulage LedigeVerheiratetepro Kind
2006 / 2007114 €228 €138 €
ab 2008154 €308 €185 €

Die Zulagen der Riester Rente werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben (sie fließen im Gegensatz zu einer Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht “direkt” zu).

Anspruch auf die Kinderzulage der Riester Rente besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.

Voraussetzung zum Erreichen der vollen Zulagen der Riester Rente ist, dass der Eigenbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet wird.

vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommenmaximal
ab 20063 %Discount:
ab 20084 %Discount:
Item #3DescriptionDiscount:
All ItemsDescriptionYour Total:

 

Der Mindestbeitrag der Riester Rente, auch Sockelbetrag liegt:

bei einem Arbeitnehmerohne Kindmit einem Kindmit zwei Kindern
2002 bis 200445 €38 €30 €
seit 200560 €60 €60 €

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